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Zahnarztpraxis

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In Deutschland gibt es den Beruf „Zahnarzt" erst seit 1825. In diesem Jahr legte das preußische Medizinalreglement erste Anforderungen für den Beruf fest. Aber erst seit 1869 gibt es eine Prüfungsordnung, wodurch der Begriff und der Beruf „Zahnarzt" geschützt wurden. Eine einheitliche Prüfungsordnung in Deutschland existiert erst seit 1889. Die „moderne" Zahnheilkunde setzte jedoch in Europa bereits viel früher ein: Mit dem 1723 erschienenen Buch Le Chirurgien Dentiste ou Traite des dents („Der Zahnarzt oder die Behandlung der Zähne") des Franzosen Pierre Fauchard (1678 – 1761) gilt doch dieser als der Vater der modernen Zahnheilkunde. Im 17. Jahrhundert wurde erstmals in Europa in Frankreich die Zahnheilkunde als selbständige medizinische Disziplin eingeführt. 

Heute kann man feststellen: Zahnarztpraxis ist nicht gleich Zahnarztpraxis. Genauso wie in anderen Bereichen der Medizin hat sich ein erheblicher Wandel in der Zahnmedizin ergeben. Die Spezialisierung innerhalb der Zahnmedizin hat sich innerhalb der letzten 30 Jahre in einem rasanten Tempo durchgesetzt. Neben dem klassischen Fachzahnarzt (FZA) für Kieferorthopädie gibt es mittlerweile den FZA für Oralchirurgie, den FZA für Endodontie (Wurzelbehandlung), den FZA für Parodontologie (Erkrankungen des Zahnfleisches), den FZA für Kinderzahnheilkunde. Daneben haben sich auch Behandlungsschwerpunkte herausgebildet, wie z.B. der Behandlungsschwerpunkt Implantologie (künstliche Zahnwurzeln), der Behandlungsschwerpunkt implantologische Prothetik, Laserbehandlung, kosmetische Prothetik und die Kinderzahnheilkunde. Nicht zu vergessen: der Zahnarzt mit dem Schwerpunkt Allgemeine Zahnheilkunde. Diese Aufzählung der verschiedenen zahnärztlichen Behandlungsschwerpunkte lässt schon erahnen wie vielfältig die Grundvoraussetzungen für einen Zahnarzt, wie ÜBAG Dr. Aleksej Bezeluk und Partner, sind. 

Entsprechend vielfältig sind auch die Anforderungen an die Ausstattung einer Zahnarztpraxis sowohl was die Räumlichkeiten anbelangt als auch die instrumentelle Ausstattung. Wer überwiegend chirurgisch tätig ist – sei es in örtlicher Betäubung oder Narkose (dabei schläft der Patient und bekommt nichts davon mit, was um ihn herum geschieht und was bei ihm gemacht wird) – benötigt Räumlichkeiten, die an eine Operationsabteilung im Krankenhaus erinnert: ein klinisch steriler Gesamteindruck. Der kieferorthopädisch behandelnde Zahnarzt wird seine Einrichtung und Ausstattung der Praxis an seiner Klientel ausrichten, das heißt, da er überwiegend Kinder als Patienten hat, wird er seine Praxis so einrichten, dass Kinder nicht gleich vor Schreck erstarren und schreiend weglaufen. Das kann erreicht werden durch eine Spielecke nicht nur im Wartebereich, sondern zum Teil auch im Behandlungszimmer. 

Der Rezeptionsbereich ist sozusagen das Herzstück jeder Praxis. Denn hier haben die Patienten den ersten direkten Kontakt zu den Mitarbeitern der Praxis. Der Erstkontakt zur Praxis findet heute meistens telefonisch statt, wenn um einen freien Behandlungs- oder Besprechungstermin gebeten wird. Bei der Rezeption erfolgt die sogenannte Aufnahme der Patientendaten, Terminvergabe, Übergabe von Unterlagen an den Patienten, aber auch Gespräche über mögliche Behandlungsmaßnahmen. Dabei ist oftmals psychologisches Einfühlungsvermögen seitens der Praxismitarbeiter gefragt. Die Rezeption ist aber genauso Anlaufstelle für den Zahnarzt, wenn er zum Beispiel bestimmte Patientendaten erfragen möchte oder Anweisungen an die Rezeptionsmitarbeiter gibt. 

Die Organisation einer Praxis ist durch viele Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen vorgegeben. Dazu zählen unter anderem die Abwasserordnung der Gemeinden, das Arbeitsschutzgesetz, das Arzneimittelgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz, das Medizinproduktegesetz und vieles mehr. Neben diesen externen Ordnungsfaktoren benötigt eine Praxis auch interne Ordnungsfaktoren, die die einzelnen Arbeitsabläufe regeln. Diese internen Regelungen und Ordnung der Praxisabläufe werden durch das Praxisteam selbst festgelegt. Denn davon hängt die erfolgreiche und störungsfreie Arbeit in einer Praxis wesentlich ab.


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